Was kostet eigentlich ein Steuerberater?
Es kann vielerlei Gründe dafür geben, dass man über einen Wechsel des Steuerberaters nachdenkt. Möglicherweise empfinden Sie das Verhältnis zwischen Honorar und Leistung nicht als stimmig oder die Berechnung des Honorars ist für Sie undurchsichtig. Unser Ansatz ist hier eine größtmögliche Transparenz
Die notwendigen Investitionen für eine optimale Beratung sind z.B. nicht als Pauschale pro Steuererklärung ausgestaltet, sondern abhängig vom jeweiligen spezifischen Fall, da diese sich auch erheblich unterscheiden können. Grundsätzlich ermittelt sich unser Honorar nach den Vorgaben der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV), an die wir als Steuerberatungsgesellschaft gebunden sind. Die Vergütung für einzelnen Leistungen ist darin vorgegeben und auf Basis einer Bezugsgröße („Gegenstandwert“) zu ermitteln. Wertbeeinflussend sind Komplexität und Umfang des Sachverhalts zu berücksichtigen. Das Honorar für eine Steuererklärung wird nicht prozentual von der Höhe der Einkünfte oder anhängig von einer potentiellen Steuererstattung berechnet, sondern anhand der in der Verordnung vorgegebenen Werten. Hier können Sie die StBVV einsehen.
In vielen Fällen kommt für eine Beratung auch eine Zeitgebühr zur Abrechnung. Gerne lassen wir Ihnen vorab eine Schätzung zukommen, mit welchem Investitionen Sie voraussichtlich rechnen können. bei wiederkehrenden Leistungen (z.B. Erstellung Finanzbuchführung) ist grundsätzlich auch eine Pauschalvergütungsvereinbarung möglich, wenn wir Ihr Mandat kennenlernen konnten.
Gerne beraten wir Sie unverbindlich, wie ein Aufnahme in den Kreis der von uns beratenen Mandanten der Hage und Partner Steuerberatungsgesellschaft reibungslos abläuft. Oft können Daten von Vorberatern übernommen werden oder wir versuchen über einen digitalen Export unnötigen Aufwand zu vermeiden und einen reibungslosen Übergang sicherzustellen.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.